Qualitätsprogramm
Das Krankenversicherungsgesetz schreibt allen Anbietern von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung vor, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich zu überprüfen.
Die Grundlagen zur Qualitätssicherung und -förderung der freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen sind im geltenden Rahmenvertrag "Qualitätssicherung" zwischen dem SBK und Santésuisse festgehalten und im SBK-Qualitätskonzept umgesetzt.
Das Qualitätsprogramm besteht aus einer Selbstevaluation mittels Fragebogen, einer punktuellen Fremdevaluation durch die Concret AG (Zertifizierungsstelle für Pflegequalität) sowie die Teilnahme an den Qualitätstagen. Alle nützlichen Informationen finden Sie auf der Website www.curacasa.ch.