Pflegefinanzierung
Seit 1.1.2020 gelten aufgrund einer Änderung der Verordnung durch den Bundesrat neue KLV-Beiträge.
Neu gelten folgende Beiträge:
- KLV-A : CHF 76.90 pro Stunde
- KLV-B : CHF 63.00 pro Stunde
- KLV-C : CHF 52.60 pro Stunde
Diese Beträge werden den Krankenversicherungen in Tiers-Payant in Rechnung gestellt.
Für die Walliser Patienten (Steuerwohnsitz im Wallis) beträgt die Restfinanzierung aus öffentlicher Hand für die Pflegeleistungen von freiberuflichen Pflegefachfrauen und -männern pro Stunde:
seit 2021
- A : CHF 28.10
- B : CHF 33.00
- C : CHF 21.40
Diese Beträge werden vierteljährlich an die regionalen Gesundheitzsentren gemäss den Richtlinien des Walliser Gesundheitsdepartementes abgerechnet.
Diese Kosten werden um 10 Prozent für Patienten aus anderen Kantonen oder dem Ausland erhöht.
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