Verfahren bei einer Kündigung
Gemäss den Statuten unseres Vereins (Art. 11) können ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur auf das Ende eines Kalenderjahres austreten. Der Austritt muss der Sektion per Post oder E-Mail mit eigenhändiger Unterschrift unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mitgeteilt werden.
Die letzte Frist ist also der 30. September des jeweiligen Jahres, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.