Neuer GAV für die Langzeitpflege!
Um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in der Langzeitpflege zu verbessern, hat der Kanton Wallis zusammen mit den Arbeitgebern und den Sozialpartnern einen neuen GAV ausgearbeitet. Dieser wurde gestern unterzeichnet und wird ab dem 1. Mai 2024 in Kraft treten. Er betrifft die 7000 Angestellten der Alters- und Pflegeheime und SMZ des Kantons, von denen fast 75% Pflegepersonal sind.
Der SBK-Wallis hat sich aktiv an der Ausarbeitung dieses GAV beteiligt und freut sich über seine rasche Konkretisierung, die viel Arbeit und ein grosses Engagement aller Partner erforderte, aber ein mehr als zufriedenstellendes Ergebnis brachte. Es handelt sich um einen grossen Schritt in Richtung einer Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen des Walliser Pflegepersonals. Die Personalstatuten der beiden wichtigsten Dachverbände, AVALEMS und WVSMZ, wurden miteinander kombiniert, wobei stets die vorteilhaftesten Bestimmungen beibehalten wurden. In einem zweiten Schritt wird der bestehende GAV weiter an denjenigen des Spitals Wallis angepasst.
Der SBK-Wallis setzt sich weiterhin für die Umsetzung der Volksinitiative "Für eine starke Pflege" und für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegenden ein! Wir freuen uns, dass wir bei den verschiedenen Partnern in Politik, Arbeitgebern und Gesellschaft Gehör gefunden haben und danken allen, die sich für diese neue und wichtige Errungenschaft eingesetzt haben.
Für weitere Informationen über den neuen GAV wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Veröffentlicht am 23.01.2024