SBK-Wallis unterzeichnet den Gesamtarbeitsvertrags (GAV) mit dem Walliser Spital
SBK-Wallis ist Partner der GAV des Walliser Spitals
Nach mehreren konstruktiven Treffen haben die Vertreter das Spital Wallis und der Vertragsgewerkschaften – Interprofessionelle Christliche Gewerkschaften des Wallis (SCIV), SYNA die Gewerkschaft, Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK - Sektion Wallis (SBK-Wallis) – den GAV um weitere drei Jahre verlängert (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022) und das Vereinbarungsprotokoll zu den Lohn- und Sozialbedingungen 2020 unterzeichnet.
Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrags
Der GAV erfuhr ein paar kleinere Anpassungen, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Bezeichnungen, der teuerungsbedingten Indexierung und dem Stillen während der Arbeitszeit. Zudem wurde der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner - Sektion Wallis (SBK-Wallis) neu als Vertragspartei aufgenommen.
Lohnanpassungen
Die Erfahrungsanteile werden dem gesamten GAV-Personal per 1. Januar 2020 vollumfänglich gemäss Lohnskala gewährt. Angesichts der negativen Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise (-0.10% zwischen November 2018 und November 2019) werden die Löhne 2020 nicht indexiert.
Die Vertragsparteien sind erfreut, dass die Verhandlungen einvernehmlich abgeschlossen werden konnten und der GAV um weitere drei Jahre verlängert wird. Das Spital Wallis und die Sozialpartner sind sich der Wichtigkeit einer guten sozialen Absicherung der Mitarbeitenden bewusst. Alle Beteiligten weisen auf das konstruktive Verhandlungsklima hin. Die Vertragsparteien werden auch in Zukunft alles unternehmen, um den Mitarbeitenden ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, was eine wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Spitalversorgung der Walliser Bevölkerung ist.
Veröffentlicht am 22.12.2019